Pfefferspray Set: 2 x Pfefferspray + 1 x Holster
Falls der Holster nicht lieferbar ist beinhaltet das Set 3 x Pfefferspray!
Neue Formel! Unser Pfefferspray ist 3 x stärker als herkömmliche!
Gebrauchsanleitung
Der Bodyguard Verteidigungsspray ist ein Hochdruckbreitnebelspray „FOG
BLAST". Er wurde speziell zur Bekämpfung von einem oder mehreren Angreifern
konzipiert . Auf eine Entfernung von bis zu 3 Metern ist seine Breitenwirkung
ist 0,5 - 1,5 Meter.
Einsatzbereiche • Schlägereien
• Sexuelle Übergriffen
• Kampfhunde
• Wilde Tiere
Handhabung
Den Bodyguard in die Hand nehmen so das die vier Finger der Hand in umschliessen
(Sprühkopföffnung nach vorne) das die Spruhoffnung vorne frei bleibt
und damit sie mit dem Daumen jederzeit den Sprühkopf drücken können.
In einer Anwendungssituation Zielen Sie auf die Mitte des Objektes (beim Menschen
auf die Brust). Dann pressen Sie den Sprühkopf kräftig mit dem Daumen
so dass, die zwei Sicherheitsnoppen des Sprühkopfes abreisen.
Ein kurzer Strahl von 0,5 - 1 Sekunden sollte ausreichen. Dem zu folge kann
man den Bodyguard bis zu 10 x einsetzten. Jedoch empfehlen wir diesen nach der
ersten Anwendung auszutauschen da der Sprühkopf nicht mehr gesichert ist
und es zu ungewollten Gas Austritt kommen kann z.B. in der Handtasche, wenn
etwas dagegen drückt.
Bei Anwendungen in geschlossen Räumen oder Fahrzeugen sind die Fenster
und Türen zu öffnen und das Fahrzeuge zum stillstand zu bringen. Es
ist nicht ratsam sich im verseuchten Raum oder Fahrzeug aufzuhalten während
dem lüften da sich im Innenraum noch Restwirkstoffe befinden können.
Entseuchung
Besprayte Haut mit fliessend kaltem Wasser reinigen. Keine warmes oder heisses
Wasser benutzen und weder reiben noch schruppen da Sie sonst zu die Substanz
weiter in die Haut einmassieren. Wir empfehlen ausserdem die Augen unter fliessend
kalten Wasser aus zu spülen oder wenn nötig sich bei einem Arzt oder
im Krankenhaus untersuchen zu lassen.
Schutzbestimmungen
Schutzmassnahmen
Auszug aus Art. 37 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den
Verkehr mit Giften vom 21. März 1969.
Empfangsbestätigungen dürfen nur von handlungsfähigen Personen
sowie von urteilsfähigen Personen im Alter von 18 - 20 Jahren und
von Lehrlingen im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung,
sofern sie Gifte berufsmässig handhaben, unterzeichnet werden.
Die auf den Originalpackungen angegebenen Schutzmassnahmen sind zu befolgen.
Mit dem Gift ist so sorgfältig umzugehen, dass es keinen Schaden anrichten
kann.
Das Gift ist verschlossen und von Lebens-, Futter- oder Heilmittel getrennt
zu lagern und vor dem Zugriff durch Unbefugte zu sichern.
Giftreste sind dem Lieferanten zurückzugeben.
Im Falle von Vergiftungserscheinungen ist unverzüglich der Arzt zu rufen.
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